Sind Fake-Bewertungen strafbar? Ein Interview mit Fachanwalt Karsten Gulden

Veröffentlicht: 23. Februar, 2017 | Aktualisiert: 21. September, 2020
Wir zeigen Ihnen in diesem Teil der Blog-Serie, wie Fake-Bewertungen aus juristischer Sicht einzuschätzen sind

Nachdem wir uns im ersten Teil der Blog-Serie allgemein mit dem Thema Fake-Bewertungen auseinandergesetzt haben, möchten wir nun die rechtlichen Aspekte beleuchten. Dazu haben wir einen Experten befragt, der sich mit dem Thema Bewertungen im Internet bestens auskennt. Karsten Gulden, LL.M. - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Mainz beantwortet diesmal Fragen rund um das Thema Fake-Bewertungen und juristische Konsequenzen. Er erklärt Haftungsfragen und mögliche Konsequenzen für Unternehmen, die sich positive Bewertungen kaufen und solche, die ihre Wettbewerber mit negativen Bewertungen schädigen wollen. Außerdem beleuchten wir die Frage, ob man Online-Bewertungen überhaupt noch vertrauen kann und was Verbraucher gegen falsche Bewertungen tun können.

Kundeninterview mit Karsten Gulden

Mogelpackung: Positive Bewertungen kaufen oder erschummeln

Bewertungen kaufen oder sich selbst einfach mal 5 Sterne schenken. Ist das ein kleiner Imageboost oder juristisch problematisch?

Positive Fake-Bewertungen von Nicht-Kunden können einen kleinen Imageboost darstellen, da der erste Eindruck zählt – und das sind viele gute Bewertungen. Die Kunden sehen in der Regel nicht, von wem die Bewertungen tatsächlich stammen. Allerdings sind Fake-Bewertungen weder von den Portalbetreibern erwünscht, noch wollen die Kunden in die Irre geführt werden. Juristisch sind Fake-Bewertungen ebenso problematisch. Unternehmen, die Fake-Bewertungen nutzen, verstoßen in der Regel gegen die AGB der Bewertungsplattformen. Das kann zum Ausschluss führen. Zudem ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Das bedeutet, dass Abmahnungen von Konkurrenten drohen.

Gekaufte Kommentare und Bewertungen fliegen oft auf, weil sie einem Schema folgen. Wer muss dafür gerade stehen?

Wer Fake-Bewertungen verkauft, haftet ebenso wie auch das Unternehmen, welches Fake-Bewertungen einkauft und auf dem eigenen Profil präsentiert. Die Verbraucherschutzzentralen und Mitbewerber können solche Unternehmen abmahnen, die sich mit falschen Bewertungen im Netz präsentieren. Denkbar ist auch, dass Bewertungsplattformen und Unternehmen die Verkäufer und Nutzer von Fake-Bewertungen abmahnen und sogar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könnten.

Negative Fake-Bewertungen von Konkurrenten und Trollen

Wie können Unternehmen gegen negative Fake-Bewertungen der Konkurrenz vorgehen?

Im Wettbewerb ist es recht einfach, sich zur Wehr zu setzen. Konkurrenten können abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden, künftig keine Fake-Bewertungen mehr zu nutzen. Das kann für den abgemahnten Konkurrenten teuer werden, da dieser auch die Abmahnkosten tragen muss. Größte Hürde ist die Beweisführung. Wer den Konkurrenten abmahnen möchte, muss auch den Nachweis führen können, dass dieser Fake-Bewertungen nutzt.

Einfach mal richtig Frust ablassen über den letzten Autokauf, einen Konkurrenten oder einen ehemaligen Dienstleister - ab wann wird aus Meinung rufschädigende Beleidigung oder Schmähkritik?

Unzulässig sind strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachreden. Ebenso, wenn es dem Äußernden einzig und allein darum geht, das bewertete Unternehmen in einem schlechten Licht dastehen zu lassen und jeglicher sachliche Bezug zu den Produkten oder Dienstleistungen fehlt. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

In welchen Fällen raten Sie Unternehmen, sich an einen Anwalt zu wenden?

Unternehmen sollten sich an einen Anwalt wenden, wenn geschäftsschädigende Bewertungen nicht selbst mit geringem Aufwand entfernt werden können. In der Praxis erweist sich die Einschaltung einer Anwaltskanzlei in der Regel als der effektivste und günstigste Weg, den guten Ruf des Unternehmens nachhaltig zu schützen.

Online-Bewertungen: Vertrauen, Verbraucherschutz und Handlungsempfehlungen

Sie nutzen selbst ProvenExpert. Glauben Sie, dass Verbraucher Online-Bewertungen vertrauen können?

Es gibt keine Vertrauensgarantie, wenn es um Bewertungen geht. Auch muss man sehen, dass viele echte Bewertungen sehr emotional sind und Übertreibungen beinhalten.

Verbraucher können jedoch meines Erachtens dem Gesamtbild trauen. Wer sich über ein Unternehmen informieren will, sollte sich die Zeit nehmen und schauen, ob das Unternehmen von verschiedenen Seiten aus bewertet wurde. Erfahrungsgemäß bekommen die Verbraucher dann einen authentischen Gesamteindruck.

Was können Verbraucher gegen offensichtliche Fake-Bewertungen auf Bewertungsplattformen unternehmen?

Verbraucher können die Bewertungsportale und auch die Verbraucherschutzzentralen informieren.

Vielen Dank für das Interview Herr Gulden!

Das Bewertungsprofil von gulden röttger | rechtsanwälte finden Sie hier.

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