Digitalisierung: Nutzen Sie jetzt die Überbrückungshilfe III
Veröffentlicht: 6. Mai, 2021 | Aktualisiert: 15. Februar, 2024Umsatzwüste durch Corona?
Sie waren und sind wie viele andere aufgrund von Corona durch Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent betroffen? Beantragen Sie jetzt die Überbrückungshilfe III und lassen Sie sich ProvenExpert.com als Digitalisierungsmaßnahme anerkennen.
Auf der Seite des Deutschen Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie die aktuellen Bedingungen. Der Antrag kann über Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (sog. prüfende Dritte) bis 31. August 2021 beantragt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet. Hier finden Sie die offiziellen Erklärungen zur Antragstellung und Registrierung.
"Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben."
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ProvenExpert ist als Digitalisierungsmaßnahme förderbar
In diesen Zeiten, wo Laufkundschaft und Neugeschäft eingebrochen sind, ist es umso wichtiger, dass Solo-Selbständige und Unternehmen online sichtbar sind. Werbeausgaben verlagern sich zunehmend und auch dauerhaft ins Digitale, wo es jetzt darauf ankommt, was über Sie und Ihre Leistungen und Produkte gesagt wird.
85 Prozent der Verbraucher vertrauen Online-Bewertungen genauso, wie persönlichen Empfehlungen von Bekannten. 9 von 10 Verbrauchern überprüfen Empfehlungen aus ihrem direkten Umfeld sogar online, bevor sie sich entschließen.
Nehmen Sie ProvenExpert also unbedingt mit auf in Ihr Digitalisierungskonzept beim Antrag der Überbrückungshilfe III. Sie können bis zu 20.000 EUR für den Aufbau Ihrer SEO Online Sichtbarkeit und Neukundengewinnung mit ProvenExpert ansetzen!
So nutzen Sie ProvenExpert als Digitalisierungsmaßnahme
Die meisten potenziellen Neukunden suchen Dienstleister heutzutage im Netz – und zwar auf Seite Eins der Suchmaschinen. Die ersten Ergebnisse werden gescannt, der Kunde sucht nach Sternen und Bewertungen. Den Klick des Verbrauchers erhält oft der Anbieter mit den meisten guten Bewertungen. Das gilt auch für Google selbst. Für den Suchmaschinengiganten sind Nutzersignale wichtiger als Werbebotschaften eines Unternehmens. Ein guter Ruf macht Sie demnach sichtbarer im Netz!
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Die messbaren Online-Empfehlungen Ihrer zufriedenen Kunden sichern Ihnen dauerhaft eine starke Online Position, auf die Sie gerade jetzt nicht verzichten sollten, wo Verbraucher nur noch online agieren können.
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*Dieses Angebot gilt für ProvenExpert.com Neukunden und Kunden ohne Bezahlpaket mit Unternehmenssitz in Deutschland, bei Buchung eines 1-jährigen Plus oder Premium Leistungspakets (mit jährlicher Zahlung) bis zum 31.07.2021, 23:59 Uhr. Es ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Bei Nachweis eines mindestens 30%igen Umsatzrückgangs und dennoch negativen Bescheids der Überbrückungshilfe III zum Digitalisierungskonzept (via Email an support@provenexpert.com) erhalten Sie 50 % der Kosten Ihres Jahres-Leistungspakets von ProvenExpert wieder gutgeschrieben.